"Was dem Schutz der Frauen dient, ist sinnvoll" - Interview mit Filmautorin Rita Knobel-Ulrich
Das neue Prostitutionsschutzgesetz, auf das sich die Regierungskoalition in Berlin vor einigen Tagen grundsätzlich geeinigt hat, rief unterschiedliche Reaktionen und Fragen hervor. Zum Beispiel: Wie will man denn die Kondompflicht überprüfen? Und muss die medizinische Beratung für Prostituierte verpflichtend werden? Wie schätzen Sie die geplante Neufassung des Gesetzes ein?
Es ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Dass es nun Auflagen für Bordellbetreiber gibt, war zum Beispiel längst überfällig. Es kann nicht sein, dass jemand ein Haus mit 20 Zimmern führt, in denen junge Frauen anschaffen gehen, und er das als Zimmervermietung deklarieren kann. Auch den Leumund des potenziellen Bordellbetreibers in den Blick zu nehmen, halte ich für sinnvoll – also insgesamt die Erlaubnispflicht für die Eröffnung eines Bordells. Auch die Auflagen hinsichtlich der Hygiene sind sehr nachvollziehbar. Und richtig finde ich auch, dass sich die Prostituierten anmelden müssen, damit man überhaupt einen Überblick bekommt, wer wo anschaffen geht. Das dient dem Schutz der Frauen. Sehr schade ist allerdings, dass das Schutzalter nicht auf 21 Jahre heraufgesetzt wurde. Jüngere Frauen sind sehr viel anfälliger für Loverboys und deren Masche als gestandene Frauen. Insofern hätte ich es begrüßt, wenn man das Alter zwischen 18 und 21 Jahren in dieser Hinsicht als schutzbedürftig definiert hätte.
Hat denn die Masche der Loverboys derzeit noch Konjunktur? Ist der Weg in die Prostitution aus Liebe zum Zuhälter nicht eher ein Seitenpfad?
Nach meiner Beobachtung funktioniert die Loverboy-Masche immer noch. Eher ist die Variante, körperliche Gewalt anzudrohen, etwas zurückgegangen. Wir zeigen in unserem Film ein Beispiel, in dem es genauso gelaufen ist: Er war ihre große Liebe, versprach ihr das bessere Leben in Deutschland und bat sie dann eindringlich darum, für die gemeinsame Zukunft Geld ranzuschaffen. Als sie merkte, dass er mit dieser Masche noch andere Mädchen für sich laufen ließ, stieg sie aus. Den Loverboys könnte man leicht das Wasser abgraben, wenn man das Mindestalter für Prostituierte auf 21 Jahre gesetzlich festlegen würde. Eine Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium begründete mir gegenüber den Verzicht auf das Schutzalter damit, dass ansonsten befürchtet werden müsse, dass die jungen Frauen dann in den Untergrund abdriften würden.
Bildtext: Viele junge Zwangsprostituierte kommen aus Bulgarien. ZDF/Michael Donnerhak
Legale Prostitution in Deutschland soll mit dem neuen Gesetz klarer geregelt werden. Haben Sie bei Ihren jüngsten Recherchen und Drehs im Straßenstrich-Milieu und in Edelpuffs feststellen können, dass solche Regeln helfen könnten?
Ich gehöre nicht zu denen, die Prostitution für ein moralisches Problem halten. Wenn mir in einem Edelpuff in Berlin eine Frau ganz cool vorrechnet, dass es für sie lukrativer sei, drei bis vier Mal in der Woche anschaffen zu gehen als in schlechter bezahlten Jobs zu arbeiten, ist das ihre Sache – wenn sie ihre Rechte kennt, wenn die Arbeitsbedingungen stimmen und wenn sie niemandem unfreiwillig das erarbeitete Geld wieder abdrücken muss. Wenn wir in der Lage sind, im Bauarbeitergewerbe oder in der Gebäudereinigung vernünftige Bedingungen herzustellen, muss es auch im Bordellbetrieb möglich sein. Das Bundesfamilienministerium betont deshalb auch: Bei dem Gesetz geht es nur um die Verbesserung der legalen Prostitution – Menschenhandel und Zuhälterei sind schon immer Straftatbestand gewesen. Und bei letzteren ist auch eher das Bundesjustizministerium gefordert: Bis jetzt gilt immer noch: Es muss eine Prostituierte vor Gericht aussagen, sonst bekommt man den Zuhälter nicht dran. Manche Juristen plädieren dafür, dass fern solcher Aussagen auch genügend Indizien zusammenkommen könnten, nach denen sich ein Urteil gegen Menschenhandel und Zuhälterei fällen lässt.
Ist das dann der nächste Schritt, um Zwangsprostitution in den Griff zu bekommen?
Solange es das Wohlstandsgefälle in der Europäischen Union gibt, so lange bleibt es für Menschen aus Rumänien, Bulgarien oder Ungarn verlockend, über Prostitution in Deutschland, Italien oder Schweden schnell zu Geld zu kommen. Und so lange das lukrativ ist, wird Zwangsprostitution ein Thema sein.
Dennoch plädieren Sie in Ihrem Film nun nicht für das schwedische Modell, demgemäß Prostitution verboten oder genauer: für den Freier strafbar ist. Warum das?
Damit drängt man die Prostitution nur in den Untergrund. Das Modell mag dem- oder derjenigen gefallen, die oder der endlich mal will, dass auch die Freier belangt werden können. Aber wenn ich sehe, dass nur noch sechs Polizisten im Großraum Stockholm das Rotlichtmilieu im Blick haben, ahnt man, dass dort das Thema einfach verdrängt werden soll: aus den Augen, aus dem Sinn! Dabei braucht man nur mal im Internet entsprechend zu suchen und schon bekommt man in Schweden ganz schnell Kontakt zu Prostituierten – das dann ganz ohne Schutz. Wir haben für den Film die Probe aufs Exempel gemacht.
Haben Sie während der Dreharbeiten auch mal knifflige Situationen erlebt?
Es kommt durchaus vor, dass bei Drehs vor Bordellen plötzlich ein paar muskelbepackte Jungs vor uns stehen und unfreundlich tönen: „Der Chef will mit euch sprechen“. Aber genauso häufig werden auch ganz freundliche Einladungen ausgesprochen a la: Besuchen Sie doch mal unser Bordell und machen sich selbst einen Eindruck, dass es bei uns ganz ordentlich zugeht.
Mit Rita Knobel-Ulrich sprach Thomas Hagedorn
ZDFzoom: Deutschland und der gekaufte Sex, Doku über Prostitution zwischen Realität und Gesetz. Sendetermin: Mittwoch, 18. Februar 2015, 23.15 Uhr.
Weitere Informationen:
https://zoom.zdf.de
Titelbild: Die Autorin Rita Knobel-Ulrich befragt Frauen auf dem Straßenstrich. Foto: ZDF/Michael Donnerhak