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KDFB: Mehr Anerkennung und Unterstützung für Pflegende

14.07.2016

 

 

 

 

„Für pflegende Angehörige und andere nicht erwerbsmäßig Pflegende muss eine leistungsgerechte Rentenanpassung gesetzlich geregelt werden“, so Elfriede Schießleder, Vorsitzende des Bayerischen Landesverbandes des Katholischen Deutschen Frauenbundes (KDFB) auf der KDFB-Delegiertenversammlung in München. Eine weitere Forderung lautet: Hauswirtschafterinnen und Familienpflegerinnen in Haushalten mit pflegebedürftigen Personen müssen als Fachkraft anerkannt werden.
 

„Das Thema Pflege wird die politische Lobbyarbeit des Frauenbundes in der nächsten Zeit bestimmen“, betonte Schießleder. Der KDFB hatte im letzten Jahr bei einem Kongress alle relevanten Zielgruppen aus dem Bereich Pflege – Betroffene, Vertreter aus Politik, Krankenkassen, pflegende Angehörige und professionell Pflegende – an einen Tisch geholt. Aus den Ergebnissen leitet der Frauenbund nun ein Paket an Forderungen ab.
 

Pflegende Angehörige und andere nicht erwerbstätig Pflegende, die mindestens zwei Stunden täglich pflegen, sind zu zwei Drittel Frauen. Viele von ihnen sind bereits Rentnerinnen, teilweise im Alter von 70 Jahren und mehr. „Es besteht dringender Nachholbedarf: Für die von Rentnerinnen und Rentnern geleistete Pflegearbeit ist eine jährliche Rentenanpassung nötig“, so Schießleder. „Denn wer bereits in Rente ist und pflegt, für den soll sich diese Tätigkeit ebenso lohnen wie für Personen, die noch erwerbstätig sind und gleichzeitig pflegen.“
 

Der Einsatz von Hauswirtschafterinnen in Haushalten mit pflegebedürftigen Personen bedeutet nicht nur eine spürbare Entlastung pflegender Angehöriger. Pflegebedürftige können dadurch auch länger zu Hause betreut werden. Das Sozialgesetzbuch bezeichnet diesen Personenkreis als „Haushaltshilfe“. Das wertet nicht nur die Qualifikation ab, sondern schlägt sich auch deutlich in der Leistungsabrechnung mit der Krankenkasse nieder. Der Frauenbund fordert die Anerkennung von Hauswirtschafterinnen in Haushalten mit Pflegebedürftigen als Fachkraft und im Besonderen eine adäquate Kostenübernahme durch die Kassen.

 

Beratungsangebote für pflegende Angehörige gibt es viele. Sie werden jedoch oft zu wenig und zu spät genutzt. Die Folge ist: Entlastungsmöglichkeiten wie Verhinderungspflege werden nicht in Anspruch genommen. Das kann bei pflegenden Angehörigen zu körperlichen und psychischen Überlastungen mit erheblichen gesundheitlichen Folgen führen. Der KDFB fordert deshalb den Ausbau einer niederschwelligen, wohnortnahen, unabhängigen und qualitativ hochwertigen Beratung in Pflegestützpunkten. Von den 60 Pflegestützpunkten, die von Pflege- und Krankenkassen bis 2010 errichtet werden sollten und den Ansprüchen auf Neutralität gerecht werden, sind bisher erst neun umgesetzt.
 

Eine bessere Förderung des Ausbaus von Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen sowie alternativer Wohnformen als zusätzliche Modelle zum klassischen Seniorenheim und zur Pflege zu Hause, ist eine weitere Forderung des KDFB. Das Ineinandergreifen von häuslicher und stationärer Pflege müsse flexibler und lebensnah gestaltet werden. Über Informations- und Aufklärungsarbeit sollen Menschen für neue Möglichkeiten sensibilisiert, diesbezügliche Initiativen gefördert und Konzepte erprobt werden.
(Quelle: Redaktion: Ulrike Müller-Münch)

 

Weitere Informationen:
www.frauenbund-bayern.de

 

Titelbild: Forderungen für den Bereich Pflege, die beim Pflegekongress des Frauenbund im Herbst erarbeitet worden waren, verabschiedete nun die Delegiertenversammlung des KDFB-Landesverbandes. Foto: Eva-Maria Gras, KDFB