Etwa 3500 weitere Unternehmen sind verpflichtet, sich eigene Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Management-Ebenen zu setzen. Und auch für den öffentlichen Dienst gilt für die Besetzung von Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, ab 2016 eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für alle Neubesetzungen dieser Sitze.
Grundlage dieser Regelungen ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, das am 1. Mai 2015 in Kraft getreten ist. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil von Frauen an Führungspositionen signifikant zu verbessern und letztlich eine Geschlechterparität herzustellen.
Nach Ansicht von Bundesgesundheitsministerin Manuela Schwesig, ist "Das Gesetz ein historischer Schritt für die Gleichberechtigung der Frauen in Deutschland.“ Das Gesetz wirke nicht nur in Führungsetagen, wo über Lohn und Arbeitsbedingungen entschieden werde, „sondern kommt ganz konkret bei Millionen Frauen an."
Die Quote wirkt
Vorreiter wie die Lufthansa, die Telekom oder Adidas arbeiten bereits seit geraumer Zeit erfolgreich daran, eine neue Führungskultur aufzubauen und fühlen sich durch das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen bestärkt.
(Quelle: BMFSDJ)
Weitere Informationen:
www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=88098.html