In diesen spezialisierten Bereichen der Verarbeitung von Rohstoffen und der Lebensmittelproduktion sind „Süßwarentechnologen und -technologinnen“ tätig. Die Ausbildung erfolgt in einem der fünf Einsatzgebiete: Schokoladewaren und Konfekt, Bonbons und Zuckerwaren, Feine Backwaren, Knabberartikel oder Speiseeis. Gemeinsam mit den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) jetzt im Auftrag der Bundesregierung die dreijährige Berufsausbildung auf den neuesten Stand gebracht.
Die modernisierte Ausbildungsordnung berücksichtigt dabei auch die verfahrenstechnologischen Fortschritte der Herstellung von Süßwaren sowie die wachsende Bedeutung von Qualitätssicherungsprozessen und Lebensmittelsicherheit.
Die beruflichen Kompetenzen der Süßwarentechnologen und -technologinnen sind vielfältig. Sie müssen zum Beispiel Mischungen, Teige und Halbfabrikate ansetzen, Produktionsanlagen vorbereiten und in Betrieb nehmen, Produktionsprozesse überwachen sowie Störungen feststellen und beseitigen. Da der Süßwarenmarkt ständig Neuerungen hervorbringt, ist auch die Mitwirkung an der Entwicklung neuer Produkte Gegenstand der Ausbildung, ebenso wie das Verpacken von Süßwaren und die Überprüfung, Annahme und Lagerung von Roh-, Hilfs- und Zusatzstoffen. Die ausgebildeten Fachkräfte üben somit eine wichtige Kontrollfunktion aus und gewährleisten, dass nur einwandfreie Produkte auf den Markt kommen.
Die modernisierte Ausbildungsordnung und der darauf abgestimmte, von der Kultusministerkonferenz (KMK) für den schulischen Teil der dualen Ausbildung entwickelte Rahmenlehrplan lösen die bestehenden Regelungen aus den Jahren 1980 und 1989 für den Vorgängerberuf „Fachkraft für Süßwarentechnik“ ab. Die neue Ausbildungsordnung tritt – vorbehaltlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – zum 1. August 2014 in Kraft.
Weitere Informationen:
www.bibb.de
Titelbild: Die Ausbildungsordnung für Süßwarentechnologen/-technologinnen wurde modernisiert. Foto: ZDS