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DIHK: Entgeltungleichheit: Eine Lücke erregt die Gemüter!

18.02.2013

Am 21. März 2013 ist Equal Pay Day. Dieser so genannte Tag der Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen symbolisiert aus Sicht der ausrufenden Frauenorganisation den Zeitpunkt, bis zu dem Arbeitnehmerinnen in Deutschland über den Jahreswechsel hinaus arbeiten müssten, um das durchschnittliche Jahresgehalt der Männer des Jahres 2012 zu erreichen.

Im Gespräch ist dabei eine Entgeltlücke von 22 Prozent. Die Frage der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen nimmt zugleich in der politischen Debatte an Fahrt auf. Zwei Vorstöße der Opposition zur Entgeltgleichheit werden am 18. Februar im Bundestag diskutiert: Dabei berufen sich die Bundestagsfraktionen auf eine Entgeltlücke in ähnlicher Größenordnung. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hält dagegen und meldet im Januar: „Nur zwei Prozent Gehaltsunterschied“. Wie passen diese Zahlen zusammen?

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit …
In der Öffentlichkeit ist meist die Rede von einem Entgeltunterschied von 22 Prozent, zugrunde liegt die sogenannte „unbereinigte“ Entgeltlücke. Sie besagt, dass für Frauen in Deutschland die Bruttostundenlöhne im Durchschnitt um 22 Prozent unter denen der Männer liegen. Im EU-Durchschnitt liegt dieser Unterschied bei 17 Prozent. Werden Frauen also diskriminiert?

… ist bereits Realität
Frauen und Männer verhalten sich am Arbeitsmarkt nicht gleich. Frauen wählen andere Berufe und Branchen. Sie üben eher erziehende, lehrende oder gesundheitsbezogene Tätigkeiten aus, die geringer entlohnt werden als technische oder ingenieurwissenschaftliche. Frauen arbeiten häufiger in kleineren Betrieben und in Teilzeit und sind seltener in Führungspositionen vertreten. Sie stellen den größten Anteil unter den Mini-Jobbern. Diese Faktoren erklären zusammen den Großteil der Entgeltlücke. Laut Statistischem Bundesamt bleibt am Ende eine „bereinigte“ Entgeltlücke in Höhe von acht Prozent. Familienbedingte Auszeiten, die Frauen häufiger und länger nehmen, sind dabei allerdings noch nicht berücksichtigt. Diese haben jedoch erheblichen Einfluss auf die Karriere- und Verdienstentwicklung: Nach Berechnungen des IW gehen Erwerbsunterbrechungen von mehr als drei Jahren mit Verdiensteinbußen von durchschnittlich zwölf Prozent einher. Dauert die familienbedingte Auszeit dagegen maximal 18 Monate, so ist kaum eine Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern mehr zu beobachten, nämlich nur jene von zwei Prozent.

Vorsicht mit den Zahlen!
Die vermeintliche Lohnlücke taugt als Indikator für eine mögliche Diskriminierung von Frauen also wenig. Ebenso ist Vorsicht geboten bei internationalen oder langfristigen Vergleichen. So sinkt die „unbereinigte“ Entgeltlücke zum Beispiel auch, wenn weniger Frauen am Erwerbsleben teilnehmen und während einer langen Familienpause gar nicht arbeiten.

Nicht an den Symptomen kurieren!
Die Lohnlücke beruht auf unterschiedlichen beruflichen Entscheidungen von Männern und Frauen. Gesetzliche Maßnahmen gegen Entgeltdiskriminierung werden hieran nichts ändern. Initiativen wie der Girls’ Day oder der „Nationale Pakt für Frauen in MINT-Berufen“, die Mädchen die Augen für „Männer-Berufe“ öffnen, setzen dagegen bei der Berufswahl und damit bei einer der Ursachen an. Wichtiger Hebel für die Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt ist außerdem eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Neben familienfreundlichen Arbeitszeiten ist eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung zentral, um längere Erwerbsunterbrechungen und damit Vergütungsnachteile zu vermeiden.
Quelle: Stefanie Koenig, DIHK Berlin

Foto: brikada-Archiv