
Das Programm hat zum Ziel, qualifizierte Wissenschaftlerinnen in ihrem Habilitationsvorhaben an einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Hochschule zu unterstützen. Die Anträge müssen bis 15. Juli 2009 beim Wissenschaftsministerium eingehen. Der Beginn für die genehmigten Projekte ist für das erste Quartal 2010 geplant.
Die Förderung im Rahmen des Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramms erfolgt in Form eines Anstellungsverhältnisses an einer baden-württembergischen Universität (TV-L EG 13). Sie ist auf insgesamt fünf Jahre begrenzt, wovon drei Jahre durch das Land und den Europäischen Sozialfonds finanziert werden. Bei positiver Stellungnahme durch den betreuenden Hochschullehrer erfolgt die Finanzierung weiterer zwei Jahre durch die jeweilige Hochschule. Für Medizinerinnen gelten ergänzende Bestimmungen.
Das Land hat zahlreiche Projekte im Rahmen der Frauenförderung auf den Weg gebracht, um die Situation von Wissenschaftlerinnen an den baden-württembergischen Hochschulen zu verbessern. Neben dem Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm leisten die Vergabe von Wiedereinstiegs- und Kontaktstipendien, das Irene Rosenberg-Promotionsprogramm für Ingenieurinnen sowie das Mathilde Planck-Lehrauftragsprogramm hierzu einen wesentlichen Beitrag.
Das Förderprogramm ist nach der ersten Professorin an einer deutschen Universität benannt. Margarete von Wrangell (1877 - 1932) habilitierte sich im Jahr 1920 an der Universität Hohenheim, wo sie 1923 eine Professur für Pflanzenernährung übernahm und das dortige gleichnamige Hochschulinstitut gründete.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Weitere Informationen:
www.mwk.bwl.de
(Der Link wurde am 25.01.2009 getestet.)