Wird das Kind nach dem 1. Juli 2015 geboren, haben Mamas und Papas Anspruch auf das neue Elterngeld Plus. Die Vorteile: Es gibt mehr Wahlfreiheit und die Möglichkeit, in der Summe mehr Geld als vorher zu beziehen. Voraussetzung dafür sind eine gute Planung sowie eine genaue Kalkulation.
„Die zum 1. Januar 2015 beschlossene Variante ergänzt das bestehende Elterngeld. Die Eltern wählen eine der beiden Formen oder kombinieren sie miteinander. Dadurch sind sie flexibler, vor allem in Hinblick auf ihre Arbeitszeit“, weiß Petra Timm, Unternehmenssprecherin beim Personaldienstleister Randstad.
Eltern, die sich gemeinsam um den Nachwuchs kümmern und beide 25 bis 30 Stunden in Teilzeit arbeiten, profitieren am meisten vom Elterngeld Plus, sofern sie in etwa gleich viel verdienen. Damit werden viele, die Erwerbstätigkeit und Erziehungsarbeit teilen möchten, nicht länger benachteiligt.
Fakt ist aber auch, dass die Berechnung des Elterngeldes sehr kompliziert ist. Welche Summe schlussendlich gezahlt wird, hängt davon ab, wer wann und wie viel arbeitet. Eine Beratung, wie sie beispielsweise das Internetportal elterngeld.net anbietet, hilft bei der Antragstellung und verhindert finanzielle Einbußen.
Für Zwillingseltern gibt es übrigens kein doppeltes Elterngeld mehr, sondern nur noch den Mehrlingszuschlag von monatlich 300 Euro pro Geschwisterkind. Hier hat der Gesetzgeber folgerichtig nachgebessert, denn so wird zwar dem entstehenden Mehrbedarf Rechnung getragen, das Elterngeld ist aber weiterhin einkommensabhängig.
(Quelle: txn)
Weitere Informationen:
www.randstad.de
www.elterngeld.net
Titelbild: Eltern haben die Wahl, ob sie Elterngeld Plus oder herkömmliches Elterngeld beantragen möchten. Foto: txn