
Grundlegend geändert hat sich das bisherige Erziehungsgeld. Es wird seit Januar 2007 durch das neue Elterngeld abgelöst. Erstmalig in der Geschichte ist das Elterngeld eine Lohnersatzleistung. Ersetzt werden 67Prozent des wegfallenden Einkommens, maximal jedoch 1.800 Euro im Monat. Das Mindestelterngeld beträgt 300 Euro, auch wenn vor der Geburt keine Erwerbstätigkeit bestand. Für gering Verdienerinnen, deren Nettoeinkommen vor der Geburt unter 1.000 Euro lag, gilt eine Ausnahme: Die ursprünglichen 67 Prozent können auf bis zu 100 Prozent steigen. Für die Berechnung wird in allen Fällen der Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes herangezogen.
Ein Elternteil kann maximal zwölf Monate Elterngeld beantragen, weitere zwei Monate stehen dem anderen Elternteil zu, wenn eine Erwerbstätigkeit eingeschränkt oder unterbrochen wird.
Weitere Informationen und Besonderheiten, zum Beispiel "Was gilt bei Mehrlingsgeburten?", "Wann gibt es einen Geschwisterbonus?" sind ausführlich und mit vielen Rechenbeispielen in verständlicher Form dargestellt.
Die Broschüre kann kostenlos im Frauenbüro, Altes Rathaus, Niederwall 23, Zimmer 254, Telefon: (0521) 51-2018, abgeholt werden. Zusätzlich ist sie auf der Internetseite zu finden:
www.frauen-in-bielefeld.de
(Der Link wurde am 17.02.2007 getestet.)