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Baden-Württemberg: Auch in 2007 Gutscheinkarten für Familien mit Kindern

01.01.2007

"Familien können mit einem Landesfamilienpass viele interessante und abwechslungsreiche Ausflugsziele des Landes wie auch kommunaler und privater Einrichtungen kostenfrei oder zu einem ermäßigten Eintritt besuchen", dies kündigte die Kinderbeauftragte der Landesregierung, Familienministerin Dr. Monika Stolz, in Stuttgart mit. Den Landesfamilienpass können Familien mit mindestens drei Kindern, mit nur einem Elternteil und Familien mit einem schwer behinderten Kind erhalten.

Wie bereits in den Vorjahren enthält die Gutscheinkarte 2007 24 Gutscheine, die zum kostenfreien oder ermäßigten Eintritt in die staatlichen Schlösser und Gärten sowie die staatlichen Museen in Baden-Württemberg berechtigen. So gibt es unter anderem einmal jährlich freien Eintritt in der Staatsgalerie Stuttgart, der Kunsthalle Baden-Baden, dem Württembergischen Landesmuseum und in weiteren staatlichen Einrichtungen. Darüber hinaus können das Deutschordensmuseum in Bad Mergentheim, das "Blühende Barock" in Ludwigsburg sowie die Wilhelma zu einem ermäßigten Eintritt besucht werden.

Erfreulich und als einen weiteren Schritt in Richtung Kinderland Baden-Württemberg sei, dass immer mehr kommunale und auch private Einrichtungen Familien mit einem Landesfamilienpass ermäßigten oder kostenfreien Eintritt gewähren. So biete die Stadt Besigheim zu den bereits bislang kostenlosen sonntäglichen Stadtführungen erstmals im Jahr 2007 auch kostenfreie kinderfreundliche Stadtführungen an. Nähere Informationen zu den Terminen erhalten Interessierte bei der Stadtverwaltung Besigheim.

Die Deutsche Bahn bietet für Familienausflüge das "Baden-Württemberg-Ticket" an. Mit diesem Ticket haben bis zu fünf Personen bzw. Eltern- oder Großeltern mit beliebig vielen eigenen Kindern/Enkeln unter 15 Jahren die Möglichkeit, einen ganzen Tag lang unbegrenzt Fahrten innerhalb Baden-Württembergs zu unternehmen.

Weitere Informationen: Flyer "Familien auf Tour", erhältlich mit dem Landesfamilienpass.

Quelle: Ministerium für Arbeit und Soziales