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Elterngeld - Familienministerin Christa Stewens gibt persönlich Auskunft

29.11.2006

Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) tritt mit dem Jahreswechsel in Kraft und löst das bisherige Bundeserziehungsgeldgesetz ab.

Das Elterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten vorrangig selbst der Betreuung ihres Kindes widmen. Es orientiert sich am entfallenden Erwerbseinkommen und beträgt mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro monatlich. Ein Elternteil kann für höchstens zwölf Monate Elterngeld beantragen, zwei Monate stehen dem anderen Elternteil des Kindes zu, wenn er seine Erwerbstätigkeit in dieser Zeit entsprechend reduziert. Mit dieser sog. "Partnerkomponente" wird der Weg für ein stärkeres familiäres Engagement insbesondere der Väter geebnet.

Experten des Bayerischen Familienministeriums stehen den Bürgerinnen und Bürgern für alle Fragen rund um das Elterngeld zur Verfügung.

Termin: Donnerstag, 7. Dezember 2006, von 13.00 bis 18.30 Uhr am Servicetelefon der Bayerischen Staatsregierung unter der Telefon-Nummer 01801/20 10 10 (4,6 Cent/Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom)

Bayerns Familienministerin Christa Stewens beantwortet die Fragen der Anruferinnen und Anrufer dabei persönlich am:
Termin: Donnerstag, 7. Dezember 2006, von 17.30 bis 18.30 Uhr in der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung, Kardinal-Döpfner-Straße 4, 80333 München, 3. Stock, Raum KD305