Mit dem Jahresbeginn wurde das Absetzen der Betreuungskosten vereinfacht: Solche Ausgaben werden für Kinder unter 14 Jahren einheitlich als Sonderausgaben angerechnet. "Diese Regel ist klar, einfach und transparent", sagt Steffi Müller, Präsidentin der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen.
Mit der Vereinfachung erfolgt jedoch keine Erhöhung der Steuerersparnis. "Familien können bis zu zwei Drittel der Betreuungskosten absetzen. Maximal reden wir hier über 4.000 Euro", erklärt Steuerberaterin Müller. Dabei ist es möglich, Familienmitglieder wie die Großeltern für die Betreuung einzusetzen und dann auch zu entlohnen. "Diese Kosten lassen sich legal absetzen, so dass man als Familie am Ende weniger Steuern zahlt." Wichtige Voraussetzung: Es müssen ordnungsgemäße Verträge – so wie sie auch unter Fremden üblich wären – geschlossen werden. Außerdem sollte die Betreuung tatsächlich stattfinden, die Vergütung muss per Rechnung und Überweisung erfolgen.
Was für die individuellen Einkommensverhältnisse das steuerlich optimale Modell ist, lässt sich als Laie nicht so leicht erkennen. Kompetente Hilfe findet jeder Bürger einfach und schnell mit der Beratersuche auf der Internetseite der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen.
Weitere Informationen:
www.sbk-sachsen.de (Stichwort "Beratersuche")
(Der Link wurde am 23.04.2012 getestet.)