Mit den Schwerpunktmaßnahmen für Mütter, die Angehörige- pflegen, bietet das Müttergenesungswerk hochqualifizierte medizinischen Maßnahmen nach § 24 oder § 41 SGB V seit langem an.
„Die funktionale Ausweitung des Mütterbegriffs, könnte allen Frauen sofort die Inanspruchnahme des bestehenden Angebotes des MGW ermöglichen. Jemand, der Angehörige pflegt, hat ähnliche Anforderungen zu erfüllen wie eine Mutter: Der 24-Stunden-Alltag, die Erfüllung körperlicher wie seelischer Bedürfnisse der Pflegebedürftigen“, berichtet Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes heute in Berlin.
Die IfeS Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte bereits 2007 festgestellt, dass 80% der Pflegeleistung zu Hause von Frauen erbracht wird. ¾ von ihnen leiden an mindestens einer Krankheit und brauchen spezialisierte Hilfe.
In vier anerkannten Mütterkliniken und mehreren vom MGW anerkannten Mutter-Kind-Kliniken werden diese Spezialmaßnahmen heute schon angeboten und können unterschiedlichsten Anforderungen – ob allein oder mit den zu pflegenden Angehörigen - gerecht werden.
Umfassende Hilfe bei der Beantragung der Kurmaßnahmen, bei der Klärung der Betreuungssituation erhalten die Frauen bei den Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände im Verbund des Müttergenesungswerkes. „Nutzen Sie das Know How der BeraterInnen für die Vorbereitung der Kurmaßnahme aber auch für die Nachsorge“, empfiehlt Anne Schilling.
Weitere Informationen:
www.muettergenesungswerk.de
(Der Link wurde am 18.02.2011 getestet.)