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Baden-Württemberg: Widerspruchsfrist bei Google Street View beachten

16.08.2010

Darauf wies die baden-württembergische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich am Montag, 16. August 2010, in Stuttgart hin. Darüber hinaus finden sich im Internet vom Innenministerium Baden-Württemberg auch umfassende datenschutzrechtliche Hinweise zu Google Street View.

Die Widerspruchsfrist läuft bis 15. September 2010, falls Widerspruch über das von Google ab morgen angebotene Internet-Tool eingelegt wird, beziehungsweise bis 21. September 2010, falls per Post Widerspruch eingelegt wird. Man könne auch danach noch von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, da dieses zeitlich unbefristet sei. Umgesetzt werde ein solcher Widerspruch jedoch erst nach dem zum Jahresende vorgesehenen Start von Google Street View und damit nach Veröffentlichung der Aufnahmen.

Alles Wissenswerte zum Widerspruchsrecht haben die Datenschutzaufsichtsbehörden in einer Handreichung zusammengestellt.
(Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg - Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich)

Weitere Informationen:
www.im.baden-wuerttemberg.de/...