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Baden-Württemberg: Gütesiegel für Qualifizierung von Tagesmüttern

01.09.2009

"Eltern möchten zu Recht darauf vertrauen können, dass ihr Kind von einer qualifizierten Tagespflegeperson betreut wird", sagte kürzlich die Arbeits- und Sozialministerin von Baden-Württemberg, Dr. Monika Stolz.

Ziel der Vergabe des Gütesiegels für Bildungsträger sei es, die vorhandene Qualität sichtbar und nachvollziehbar zu machen. Im Rahmen der 2. Säule des Aktionsprogramms Kindertagespflege wird die Grundqualifizierung von Tagespflegepersonen ab September vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Bundesagentur für Arbeit finanziell unterstützt. Voraussetzung für die Teilnahme von Jugendämtern an der Säule 2 ist, dass eine Stelle im Land die Bildungsträger zertifiziert und Gütesiegel an diese vergibt.

Interessierte Bildungsträger reichen mit dem Antrag auf Anerkennung des Gütesiegels entsprechende Nachweisdokumente ein, um die verbindlichen Qualitätskriterien beziehungsweise Qualitätsziele zu belegen. Zunächst werden die vom Bildungsträger eingereichten Nachweisdokumente beziehungsweise der Entwicklungsplan von der Vergabestelle begutachtet. Zur Verifizierung der Angaben findet im Anschluss ein Ortstermin beim jeweiligen Bildungsträger statt. Das Gütesiegel ist auf Fortschreibung angelegt und soll an relevante Entwicklungen in der Qualifizierung von Tagespflegepersonen angepasst werden.

Mit der Säule 2 des Aktionsprogramms Kindertagespflege soll eine Mindestqualifizierung von 160 Unterrichtseinheiten für angehende Tagespflegepersonen sicher gestellt werden. Für Erzieherinnen ist in diesem Zusammenhang eine verkürzte Qualifizierung von 80 Unterrichtseinheiten vorgesehen.
Quelle: Ministerium für Arbeit und Soziales