Scheiden tut weh. Wenn ein Partner zugunsten der Familie zurückgesteckt hat, ist seine finanzielle Zukunft meist ungewiss. Auch heute betrifft das fast immer die Frau. Die Reform des Versorgungsausgleichs verbessert ihre Rentensituation, bietet hohe Flexibilität und macht die Zukunft planbarer. Allerdings ist dieser Schatz nur schwer zu heben.
Der Versorgungsausgleich – sprich: die Aufteilung der Rentenansprüche nach der Scheidung – war bislang kompliziert und fehleranfällig. Nur wenige Experten blickten noch durch. Die Bundesjustizministerin sagte offen, dass selbst sie das System nicht vollständig verstehe. Außerdem sorgte das Verfahren noch viele Jahre nach der Scheidung für Konfliktstoff unter den ehemaligen Partnern. Zum 1. September 2009 wird nun nach Unterhalt und Zugewinn auch der Versorgungsausgleich der Lebensrealität angepasst.
Constanze Hintze ist Geschäftsführerin von Svea Kuschel + Kolleginnen. Das Unternehmen bot wohl als erstes in Deutschland Finanzdienstleistungen speziell für Frauen an. Sie begrüßt die Reform: "Die Neuregelung war längst überfällig!" In Deutschland werden schließlich 33 % aller Ehen geschieden. Im Raum München endete in den letzten Jahren im Schnitt mehr als jede zweite Ehe in der Gruppe der unter 65jährigen vor dem Scheidungsrichter. "Gerade beim Thema Rente erlebten wir hier viel Ungerechtigkeit."
Kein neuer Stress im Alter
Herzstück der neuen Regelung ist: Jede Rentenanwartschaft wird für sich betrachtet und zwischen den Ehepartnern geteilt. Und zwar sofort am Ende der Ehe. Bisher konnten etwa Betriebsrenten häufig erst zum Rentenbeginn real aufgeteilt werden. Doch zu diesem Zeitpunkt, mitunter Jahrzehnte nach der Trennung, haben viele Geschiedene den Kontakt zueinander längst verloren. Nur selten wurde der Versorgungsausgleich dann noch eingefordert. "Die emotionale Hürde war oftmals zu hoch, nach so langer Zeit einen Anteil von der Betriebsrente des Ex zu fordern" weiß Constanze Hintze aus den Gesprächen mit Frauen.
Das ist nun vorbei. Alle Rentenanrechte werden nun sofort direkt beim Versorgungsträger geteilt.
Viele private Rentenmodelle wurden bisher dem Zugewinnausgleich zugeordnet, obwohl die Eheleute diese zur Alterssicherung aufgebaut hatten. Üblicherweise gab es eine Ausgleichszahlung für die Frau, und die Police lief bis zum Rentenbeginn weiter komplett auf den Ehemann. Constanze Hintze fand das immer schon unfair: "Die Frau trug die kostenträchtige Anlaufphase mit, wurde aber von der ertragreichen Endphase der Rentenpolice ausgeschlossen". Denn die Ausgleichszahlung bemaß sich nach dem Zeitwert zur Scheidung. Lebte das Paar in Gütertrennung, konnte es sogar sein, dass die Frau komplett leer ausging, obwohl es hier schon immer einen Versorgungsausgleich gab.
Auch das hat sich geändert. Solche privaten Altersvorsorgeverträge – ausgenommen sind reine Kapitallebensversicherungen – werden ab 1. September 2009 dem Versorgungsausgleich zugerechnet. Die Versicherungsgesellschaften müssen eine wertgleiche Teilung schaffen. Im Ergebnis haben beide Partner eigenständige Verträge.
Die Zukunft wird planbarer
Den größten Fortschritt sieht Constanze Hintze in der neugewonnenen Freiheit: "Der wahre Schatz der neuen Regelung ist das Wahlrecht, das jedem Ehepartner zusteht." Sie oder er kann bestimmen, wohin der Anspruch aus dem Versorgungsausgleich fließt. "Das hilft vor allem den Frauen, auch im Ruhestand finanziell auf eigenen Beinen zu stehen!" Sie können nun etwa ihren Anspruch aus der Betriebsrente auf einen Riester-Vertrag umlenken, oder mit einer Einmalzahlung in eine private Rentenpolice den Grundstein für eine Zusatzrente legen. Der Vorteil ist klar, so Hintze: "Die Frau kann das Geld so anlegen, wie sie möchte und wie es ihren Bedürfnissen entspricht."
Die Chance ist schnell verpasst!
Sie warnt allerdings: "Dieser Schatz ist leider nur schwer zu heben: Das Wahlrecht ist schnell verpasst." Lediglich zwei Wochen stehen in aller Regel nach der Aufforderung durch das Familiengericht zur Verfügung. Verstreicht dieser Zeitraum ungenutzt, landet der Versorgungsanspruch entweder in der neu geschaffenen Versorgungsausgleichskasse oder bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Außerdem sind beim Anlegen des Geldes einige Vorgaben des Gesetzgebers einzuhalten.
"Wer Fristen nicht beachtet, und die Möglichkeiten nicht kennt, verschenkt viel Freiheit. Denn die Versorgungsausgleichskasse ist aus meiner Sicht nur eine gute Notlösung" gibt auch Dr. Barbara Schramm zu bedenken. Die Münchner Fachanwältin für Familienrecht ist auf die Gebiete Scheidungs-, Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Constanze Hintze empfiehlt, sich frühzeitig Rat bei Fachleuten zu suchen, damit nichts versäumt wird und kein Anspruch verloren geht: "Hier sind juristische Fragen und die individuelle Finanz- und Lebensplanung eng miteinander verzahnt. Wenn Anwalt und Finanzberater Hand in Hand arbeiten, lässt sich das beste Ergebnis erzielen."
Hintze hat einen weiteren Rat: "Geduld ist nicht immer eine Tugend. Aber es könnte durchaus sinnvoll sein, mit dem Einreichen einer Scheidung noch bis zum 1. September zu warten."
Quelle: Svea Kuschel + Kolleginnen
Weitere Informationen:
www.svea-kuschel.de
(Der Link wurde am 09.08.2009 getestet.)