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Politik reagiert positiv auf Change.org-Kampagne Verbot von “Upskirting” in Deutschland

27.07.2019
Bildunterschrift: Seit Anfang April kämpfen Hanna Seidel und Ida-Marie Sassenberg mit ihrer Change.org-Kampagne „Verbietet #Upskirting in Deutschland!” für einen eigenen Straftatbestand. Foto: (change.org)

Stuttgart. - Gestern (27.07.19) übergaben die Change.org-Petitionsstarterinnen Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg mehr als 78.000 Unterschriften ihrer Change.org-Kampagne “Verbietet #Upskirting in Deutschland” an den baden-württembergischen Minister für Justiz und Europa, Guido Wolf, in Stuttgart.

Die Initiatorinnen kommentieren das Treffen in Stuttgart: „Das Gespräch heute mit Justizminister Guido Wolf war sehr berührend für uns. Die Offenheit mit der uns der Minister und seine Mitarbeiter begegnet sind, hatten wir so überhaupt nicht erwartet. Die Zusage, das sogenannte Upskirting jetzt zügig zu verbieten ist ein Riesenerfolg für unsere Kampagne auf Change.org. Wir hoffen, dass auch Frau Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sich zeitnah mit uns trifft, um über das Verbot zu sprechen.”

Auch Justizminister Guido Wolf war deutlich bewegt über die geschilderten Erfahrungen Betroffener und kommentierte: “Wir leben in einem freien Land und bei uns muss sich Frau nicht überlegen müssen, was Sie anzieht, um bestimmten Formen sexueller Belästigung nicht ausgesetzt zu sein.” Nun will der Minister Änderung des Sexualstrafrecht gegen Upskirting. Zuspruch habe Wolf bereits bei den Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen gefunden.

Hintergrund zur Kampagne: Unter Upskirting versteht man das voyeuristische Fotografieren unter den Rock von zumeist Frauen. Die Fotos landen dann oft ohne das Wissen des Opfers auf einschlägigen Seiten im Internet.

Die Initiatorin Hanna Seidel war selbst als 13- und erneut als 16-jährige Betroffene von Upskirting.

In Großbritannien hat eine entsprechende Kampagne der Britin Gina Martin dazu geführt, dass Upskirting unter Strafe gestellt wurde („Voyeurism Offences Act 2019“). Dort drohen Tätern seit Inkrafttreten des Gesetzes, bis zu zwei Jahre Haft und die Eintragung in das Sexualstraftatregister.
(Quelle: change.org/upskirting)

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