Augsburg/München. - Gerade in der Urlaubszeit kommt es im Flugverkehr immer wieder zu Verspätungen oder Flugausfällen.
Dies geschieht aufgrund technischer oder organisatorischer Mängel, aber auch durch Streiks oder schlechte Wetterverhältnisse. Für die Fluggäste erweisen sich Störungen dieser Art häufig als nervenaufreibend und kostspielig. Welche Rechte haben Fluggäste und was ist zu tun, um diese einzufordern? Der VerbraucherService Bayern (VSB) gibt dazu Tipps.
Gemäß
EU-Fluggastrechteverordnung haben Betroffene je nach Lage des
Einzelfalles Rechte auf Ersatzbeförderung, Betreuungsleistungen oder
Entschädigung. „Bereits ab zwei Stunden Verspätung ist die
Fluggesellschaft verpflichtet, angemessene Verpflegung anzubieten und
Telefonate oder Mails zu ermöglichen oder bei längerer Verspätung
sogar Übernachtung und Transfer zu bezahlen“, kommentiert Gabriele
Gers, Juristin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).
Beträgt die verspätete Ankunft am Zielflughafen mehr als drei
Stunden, besteht für Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung von
bis zu 600 Euro pro Person – je nach Flugentfernung. Bei fünf
Stunden Verspätung sind Reisende berechtigt vom Flug zurückzutreten
und erhalten Ihr Geld zurück. Wird der Flug ganz gestrichen, ist die
Fluggesellschaft in der Pflicht, Ersatzbeförderung anzubieten. „Eine
Ausnahme gibt es jedoch“, so Gers: „Die Fluggesellschaft weist
außergewöhnliche Umstände nach – dann ist keine
Entschädigungszahlung verpflichtend.“
Der VerbraucherService Bayern klärt über Reiserechte auf und hilft bei der Durchsetzung von Ansprüchen – in einer der 15 Beratungsstellen in Bayern, telefonisch oder per Mail.
(Quelle: VSB)
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