Grund dafür sei, so das Bundeskartellamt, dass die Mehrzahl der Gasversorger freiwillige finanzielle Zusagen zugunsten der betroffenen Verbraucher abgegeben haben. Über die Zusagen verpflichten sich die Unternehmen, den Verbrauchern einen finanziellen Bonus zu gewähren, Preiserhöhungen zu verschieben oder sogar die Preise zu senken.
Am 6. Oktober waren bereits Gaspreismissbrauchsverfahren gegen sechs regionale E.ON-Gasversorger gegen finanzielle Zusagen eingestellt worden. Der Vorteil für die Gasverbraucher beläuft sich insgesamt auf einen Betrag in Höhe von 127 Mio. Euro.
Der § 29 GWB ist am 22. Dezember 2007 in Kraft getreten und konkretisiert das geltende allgemeine Missbrauchsverbot für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter. Er soll es insbesondere den Kartellbehörden erleichtern, Preise zu untersagen, die die Kosten unangemessen überschreiten oder die Preise von Vergleichsunternehmen erheblich übersteigen. Im Kartellverfahren tragen die Unternehmen die Beweislast für die sachliche Rechtfertigung. Die Vorschrift ist bis 2012 befristet.
Weitere Informationen:
www.bmwi.de/...
www.energie-verstehen.de
(Die Links wurden am 02.12.2008 getestet.)