München. - Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml wird die Hebammenversorgung im Freistaat im neuen Jahr weiter stärken. Themen sind u.a. die Ergebnisse der Hebammenstudie des bayerischen Gesundheitsministeriums sowie weitere Maßnahmen zur Sicherung der Hebammenversorgung sowie die Gewinnung weiterer Hebammen für die Geburtshilfe und die Wochenbettbetreuung.
Der seit 1. September 2018 gewährte
Hebammenbonus in Höhe von jährlich 1.000 Euro sei mittlerweile 489 auf rege Resonanz gestoßen.
"Die Prämie stößt bayernweit auf sehr große Resonanz: mittlerweile haben wir 489 (Stand 20.12.18) Anträge bekommen. Mit dem Geld wollen wir unsere Anerkennung für den Einsatz der Hebammen für Mutter und Kind deutlich machen", bilanziert Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml.
Anspruchsberechtigt sind neben freiberuflichen Hebammen auch angestellte Hebammen, wenn diese neben ihrer Festanstellung noch freiberuflich in der Geburtshilfe tätig sind. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass Arbeitsstätte bzw. Niederlassung und Hauptwohnsitz in Bayern liegen. Der Hebammenbonus kann beim Bayerischen Landesamt für Pflege beantragt werden.
Anträge gibt es unter www.hebammenbonus.bayern.de.
Darüber hinaus hat der Ministerrat Anfang Dezember ein
Gründerpaket für Hebammen in Form einer
Niederlassungsprämie von einmalig 5.000 Euro beschlossen.
Die Auszahlung der Prämie ist zum Ende des Ausbildungsjahres ab September 2019 vorgesehen, um Hebammen insbesondere auch nach erfolgreicher Ausbildung beim Start in die Selbstständigkeit zu unterstützen.
Darüber hinaus hat das bayerische Kabinett ein
Zukunftsprogramm Geburtshilfe beschlossen. Ein Schwerpunkt dabei ist die Unterstützung der Kommunen bei der Sicherstellung der geburtshilflichen Hebammenversorgung. So können Landkreise und kreisfreie Städte bereits ab dem Jahr 2018 für jedes neugeborene Kind eine Förderung von knapp 40 Euro erhalten. Dieses Geld können sie dann für geeignete Maßnahmen zur Verbesserung und Stärkung der Hebammenversorgung in Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung einsetzen. Der Kostenansatz hierfür beläuft sich insgesamt auf fünf Millionen Euro jährlich.
(Quelle: Bayerisches Gesundheitsministerium)
Weitere Informationen:
www.hebammenbonus.bayern.de
www.stmgp.bayern.de/ministerium