Tübingen. - Als bundesweit erste Kommune will die Universitätsstadt Tübingen eine Steuer auf den Verkauf von Einwegverpackungen erheben. Diesen Grundsatzbeschluss hat der Gemeinderat am Donnerstag, 20. Dezember 2018, gefasst.
In den kommenden Monaten erarbeitet die Stadtverwaltung einen Vorschlag für eine Satzung über eine örtliche Verbrauchssteuer. Diese sollen Geschäfte, Cafés und Imbissbuden im Tübinger Stadtgebiet zahlen, die Einwegverpackungen von Speisen und Getränken für den sofortigen Verzehr abgeben. Darunter fallen unter anderem Coffee-to-go-Becher, Salat-Bowls, Nudel-Boxen und Pizzakartons. Allein von 2016 auf 2017 sind die Kosten für die Müllbeseitigung im öffentlichen Raum um rund 50.000 Euro gestiegen.
„In Tübingen packen wir das Übel an der Wurzel. Indem wir die Produktion von Müll teurer machen, beseitigen wir finanzielle Fehlanreize. Einwegverpackungen dürfen nicht billiger sein als Mehrweg-Pfandsysteme“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer.
Zugleich unterstützt die Stadtverwaltung Alternativen zu Einwegverpackungen. Dazu gehören das Mehrweg-Trinkbechersystem „KeepCup“ und der neue Mehrweg-Pfandbecher „ReCup“. Für 2019 ist die Einführung eines Mehrweg-Eisbechers geplant. Außerdem erarbeitet die Stadtverwaltung gemeinsam mit den Betrieben ein Konzept für Mehrwegverpackungen und Mehrweggeschirr.
Verfassungsrechtliche Bedenken, ein hoher zu erwartender Verwaltungsaufwand im Verhältnis zum Ertrag sowie sehr aufwendige, wirksame Kontrollen haben bislang noch in keiner deutschen Stadt zu einer kommunalen Verpackungssteuer geführt.
(Quelle: Universitätsstadt Tübingen)
Weitere Informationen:
www.tuebingen.de/ratsdokumente/vorlage/383/2018
Titelbild: Steuer auf Verkauf von Einwegverpackungen erheben – Tübingen will‘s vormachen. Foto:
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