Brikada - Magazin für Frauen

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MGW: Kürzung von ALG II bei Kuraufenthalt bedenklich

04.07.2008

Denn von den Kürzungen sind auch Frauen betroffen, die an einer Mütter- oder Mutter-Kind-Kur teilnehmen. Für die Mütter ist die Kürzung der Bezüge für die Zeit der Kurmaßnahme eine sehr große finanzielle Belastung und immer wieder müssen Frauen deswegen auf die attestierte Kur verzichten. "Bei den Kurnebenkosten und dem gesetzlichen Eigenanteil kann das Müttergenesungswerk mit Spendengeldern helfen, aber bei den gesetzlichen Regelungen zum ALG II sind uns die Hände gebunden", sagt Anne Schilling, die Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes.

Seit Jahresbeginn müssen Bezieher/innen von Hartz-IV und ALG II bei einem stationären Aufenthalt die Kürzung ihrer monatlichen Regelleistung um 35 Prozent hinnehmen mit der Begründung, dass sie sich, wenn sie bei der Kur oder im Krankenhaus verpflegt würden, ja nichts zu essen kaufen müssten. Über diese Verordnung, wonach die Vollverpflegung als Einkommen zu berücksichtigen ist, hatten die Kasseler Richter letzte Woche nicht zu entscheiden, äußerten aber "erhebliche Bedenken" an der Rechtmäßigkeit. Damit werden Widerspruch und Klage der von Kürzungen Betroffenen aussichtsreicher.

Anne Schilling erklärt: "Wir ermutigen alle Frauen, bei Kürzung ihrer Bezüge während der Kur Widerspruch einzulegen. Wir empfehlen den Betroffenen, in eine der 1.400 Kur-Beratungsstellen im Netzwerk der Wohlfahrtsverbände zu gehen und sich dort Unterstützung zu holen."

Quelle: Müttergenesungswerk