Brikada - Magazin für Frauen

Brikada

CMA: Mein Minibalkon

20.06.2008

Wer sich trotz Platzmangels vorgenommen hat, mehr aus seinem Balkon zu machen als einen Lagerraum, der kann mit ein paar einfachen Tricks den vorhandenen Platz besser nutzen und mit blühenden Pflanzen verschönern.

Bring Leben auf den Balkon!

Kleine Balkone haben keinen Raum zu verschenken, deshalb zählt hier jeder Quadratzentimeter. Um Platz für eine Sitzgelegenheit zu haben, sollten möglichst wenige Pflanzgefäße am Boden stehen. Stattdessen können Hängetöpfe an den Wänden angebracht oder Blumenampeln an der Decke aufgehängt werden. Für diese Gefäße eignet sich eine Kombination aus Pflanzen, die aufrecht wachsen und Blühern, die überhängende Triebe bilden. Buschig kompakt wachsen beispielsweise Vanilleblume (Heliotropium), Leberbalsam (Ageratum), Ziertabak (Nicotiana) und Geranie. Partner mit überhängenden Blütentrieben sind Elfenspiegel (Nemesia), Hänge-Verbene (Verbena), Zweizahn (Bidens), Blaues Gänseblümchen (Brachyscome) oder Hänge-Geranie. Balkonkästen eignen sich aufgrund ihrer Form besonders gut für schmale Freisitze. Sie lassen sich auch von außen an der Brüstung anbringen. Hier nehmen die Kästen keinen Platz weg, schmücken den Balkon aber von außen und von innen.

Platz sparen mit Kletterpflanzen

Um den begrenzten Raum auf Balkon und Terrasse effizienter nutzen zu können, bieten sich Kletterpflanzen an. Sie nehmen wenig Platz in Anspruch, da sie an Rankhilfen in die Höhe wachsen und kaum breit werden. Die einjährige Schwarzäugige Susanne (Thunbergia) und viele Waldreben-Sorten (Clematis) eignen sich hier besonders wegen ihrer Wuchsstärke und Höhe. Im Kübel werden sie ca. 1,5 bis 2 Meter groß und blühen von Juni bis September.

Der Amtsschimmel empfiehlt:
Wer seinen Freisitz verschönern und Balkonkästen am Geländer aufhängen will, der hat bestimmte Regeln zu beachten. Grundsätzlich ist es erlaubt, Töpfe oder Kästen außen aufzuhängen, allerdings müssen die Kästen so sicher befestigt sein, dass sie auch bei starkem Wind nicht herabstürzen und Passanten oder Nachbarn gefährden können. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg hervor (Az. 316 S 79/04). Mieter sollen außerdem beachten, dass ihre Nachbarn durch die Balkonbepflanzung nicht gestört oder beeinträchtigt werden. Sie sind deshalb verpflichtet, ihre Pflanzen so weit zurückschneiden, dass sie nicht über die Brüstung ragen, entschied das Landgericht in Berlin (Az. 67 S 127/02).
Quelle: CMA

Bild: Sogar der kleinste Balkon lässt sich mit Pflanzen verschönern. Foto: CMA

Weitere Informationen:
www.cma.de/pflanzenratgeber

(Der Link wurde am 20.06.2008 getestet.)