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NABU: Altkleider und Möbel können ab jetzt Elektroschrott sein

11.08.2018
    Berlin. - Ab dem 15. August müssen Verbraucher alle Abfälle, die Leuchten, Batterien, Elektromotoren oder andere elektrische Bauteile enthalten, an Wertstoffhöfe, große Elektrohändler oder die großen Onlinehändler zurückgeben. Neben Klassikern wie Handys, Kühlschränken und TV-Geräten fallen also künftig auch „smarte“ Kleidungsstücke, wie Blink-Turnschuhe oder beleuchtete Schränke unter die Regelung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Der NABU begrüßt, dass so Schadstoffemissionen reduziert werden und wichtige Rohstoffe nicht mehr für das Recycling verloren gehen, kritisiert aber die fortschreitende, meist überflüssige und umweltschädliche Elektronisierung von Alltagsgegenständen. „Nicht genug damit, dass verstärkt durch Werbung und Dumpingpreisangebote immer mehr Smartphones, Fitnessarmbänder und beleuchtete Duschen mit immer geringerer Lebensdauer verkauft werden. Nach wie vor nimmt die Mehrzahl der deutschen Einzelhändler ausgediente Elektrogeräte nicht kostenfrei und kundenfreundlich zurück“, kritisiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Neben Warenhäusern, Elektronikfachhändlern und dem Lebensmitteleinzelhandel müssten auch die Bekleidungs- und Möbelbranche ihre Waren zurücknehmen, betont Miller.(Quelle: NABU) Weitere Informationen: www.nabu.de/elektrog