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KDFB fordert: Opfer von Zwangsprostitution besser schützen

08.03.2008

"Politikerinnen und Politiker müssen jetzt endlich auf die Notsituation der Opfer von Zwangsprostitution und Menschenhandel reagieren und mit geeigneten Gesetzen gegensteuern", betont Waltraud Deckelmann, die Vorsitzende des Bayerischen Landesverbandes des Katholischen Deutschen Frauenbundes (KDFB) wendet sich mit ihrer Forderung an den Bayerischen Innenminister. Der Frauenbund fordert deutschlandweit einheitlich Gesetze und Verordnungen bezüglich Aufenthalt und Lebensunterhalt der Frauen. Bisher habe erst etwa die Hälfte der Bundesländer ein Kooperationskonzept verabschiedet.

"Der besondere Schutz von Minderjährigen und Kindern ist unbedingt notwendig. Wir fordern die intensive Überwachung und Kontrolle der ´Interessenten´ und potenziellen Täter durch entsprechend geschultes Polizeipersonal. Festnahme, Gerichtsurteil und Strafe müssen zeitnah erfolgen, um eine erneute Gefährdung der Opfer zu vermeiden" so Waltraud Deckelmann.

Die schnelle und anonyme Unterbringung der aus dem Milieu genommenen Frauen sowie deren Unterhalt bis zum Prozessende, Fachberatung, Rechtsvertretung, medizinische Hilfe und psychotherapeutische Betreuung müsse nach Ansicht von Deckelmann finanziell abgesichert sein.

"Wir fordern, abgeschöpfte Gewinne in zweckgebundene Fonds einfließen zu lassen, deren Mittel den Opfern zugute kommen" so auch Elisabeth Popp, die Vorsitzende des Regensburger Diözesanverbandes des KDFB. In ihrer Region befasst sich ein Arbeitskreis des Frauenbundes seit Jahren intensiv mit allen Facetten von Menschenhandel und Zwangsprostitution.

Ein weiteres Anliegen des Frauenbundes: Während der oft langen Wartezeit auf den Gerichtsprozess soll der Opferzeugin ein Intensiv-Deutschkurs ermöglicht werden, um sich auch ohne Unterstützung einer Dolmetscherin verständigen zu können.

In anderen europäischen Ländern findet der KDFB nachahmenswerte Vorgehensweisen: Nach "Italienischem Modell" soll Opferzeuginnen ein Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis zugestanden werden, bei Gefährdung im Heimatland auch nach Prozessende. Ebenso muss im Heimatland verbliebenen Kindern Nachzugsrecht gewährt werden, um auch sie vor möglichen
Racheakten durch Angehörige des Täterkreises zu schützen.

(Quelle: KDFB)

Hintergrund
Der Bayerische Landesverband des Katholischen Deutschen Frauenbundes ist mit 190.000 Mitgliedern der größte Frauenverband Bayerns. Sein Engagement gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution wurde im Jahr der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer einer breiten Öffentlichkeit bei einer Plakat- und Postkartenaktion bekannt.

Weitere Informationen:
www.frauenbund-bayern.de

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