Zu den geplatzten Lebensträumen und dem Liebesschmerz gesellt sich fast immer der Streit um den Unterhalt. In mindestens 75 Prozent aller Scheidungsfälle verdient der Unterhaltszahler (zumeist der Mann) jedoch nicht genug, um für die Ex-Frau und die Kinder gleichermaßen zahlen zu können. Das neue Unterhaltsrecht regelt die Verteilung des Geldes nun neu. Die klaren Gewinner der Reform sind die Kinder, "Nichtehe-Mütter" sind den "Ehe-Müttern" fortan gleichgestellt. Der Anspruch auf Betreuungsgeld für Mütter minderjähriger Kinder ist auf drei Jahre begrenzt, der
Ehegattenunterhalt in kinderlosen Ehen wurde gänzlich gekappt. Geschiedene müssen sich zukünftig selbst um ihr Einkommen kümmern. Für viele Frauen dürfte dies ein Weckruf der besonderen Art sein.
Svea Kuschel, Gründerin von Svea Kuschel + Kolleginnen, Finanzdienstleistungen für Frauen GmbH mit Büros in München, dem RheinMain-Gebiet und Hamburg: "Das neue Unterhaltsrecht begünstigt ganz klar die Kinder, und das ist bei wachsender Kinderarmut auch in unserem Land eindeutig ein Schritt in die richtige Richtung. Es bedeutet aber auch, dass die Frauen umdenken müssen, die sich auf ein Leben rein als Vollzeit-Mutter oder Familienmanagerin eingestellt hatten – das sind zwar heute deutlich weniger Frauen als früher, aber trotz allem doch noch mehr als man gemeinhin denkt. Der lebenslange Unterhalt im Falle einer Scheidung ist nicht mehr die Regel, sondern die Ausnahme. Die Frauen sind gehalten, sich um ihren Lebensunterhalt selbst zu kümmern."
Constanze Hintze, Geschäftsführerin von Svea Kuschel + Kolleginnen, kann ihrer Geschäftspartnerin nur beipflichten und schildert zum besseren Verständnis folgendes Szenario: Die Ehe von Sigrid W. wird nach zwanzig Jahren geschieden. Sie und ihr Mann, ein erfolgreicher
Unternehmensberater, haben zwei Kinder. Sie hat zugunsten der Kinderbetreuung auf ihren Job als Bibliothekarin verzichtet. Die Kinder stehen jetzt kurz vor dem Abitur, Frau W. findet nach der Scheidung und nach fast zwanzigjähriger Pause in ihrem Beruf keine Arbeit. Ihr Mann hat mit der neuen Lebensgefährtin einen kleinen Sohn. Wie ist nun die Versorgungslage nach dem neuen Unterhaltsrecht?
Hintze kennt sich bestens aus: "Nach dem Selbstbehalt des Ex-Mannes für die neue Lebensgemeinschaft müssen vorrangig die Unterhaltsansprüche aller Kinder erfüllt werden. Dabei gelten nach der so genannten Düsseldorfer Tabelle für größere Kinder höhere Beträge als für kleinere. Im Extremfall kann das auch bedeuten, dass die Ex-Frau komplett leer ausgeht, denn es gibt ja noch den auf drei Jahre begrenzten Anspruch auf Betreuungsgeld für Mütter minderjähriger Kinder. In unserem Fall hätte also die neue Lebensgefährtin, die den gemeinsamen kleinen Sohn versorgt, in Sachen Unterhalt Vorrang vor der Ex-Frau".
Eine bittere Versorgungspille für die Frauen - aber nur dann, wenn sie nicht rechtzeitig auch für den Fall der Trennung vorgesorgt haben: "Eine Ehe ist keine Vollkaskoversicherung, und eine gemeinsame Lebensplanung schließt eine getrennte Finanzplanung in keinster Weise aus", betont Hintze. Allerdings sei hier insbesondere seitens der Frauen noch jede Menge Optimierungspotenzial geboten: "Wenn wir Autos kaufen, Wohnungen mieten oder eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, schließen wir Verträge, in denen genau geregelt ist, welches die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sind. Nur bei einer Ehe, die länger halten soll als Auto und Mietwohnung, da sperren wir uns und finden einen Vertrag ‚unromantisch’." Hintze wird noch deutlicher: "Eheverträge sind in dieser Zeit dringend anzuraten. Sie dürfen aber nicht dazu führen, die Frau vom Vermögen des Mannes fernzuhalten, sie sollen vielmehr die Rechte der Frau sichern. Ist das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen, ist das Aufwachen aus dem Traum bitter. Denn ist ein Paar unwiederbringlich zerstritten, ist eine Einigung in Sachen Entgelt für die jahrelange ‚kostenlose’ Familienarbeit und für die oft nur mangelhaft getroffene Altersvorsorge für die Frau nicht mehr in Sicht".
Kuschel und Hintze kennen die Nöte der Betroffenen. Und appellieren an ein verantwortungsvolles Umdenken der Frauen, ihre finanzielle Lebens- und Vorsorgeplanung auch während der Ehe in die eigenen Hände zu nehmen: "Eine eigenständige Finanzplanung der Frauen auch innerhalb einer Ehe ist beileibe kein Misstrauensvotum für die Liebe, sie ist vielmehr die Grundlage für ein ausgeglichenes Leben. Wenn es um die finanzielle Absicherung und um die Altersvorsorge geht, ist Romantik fehl am Platz und ein Ehevertrag die solide Basis."
Quelle: Svea Kuschel + Kolleginnen - Finanzdienstleistungen für Frauen GmbH
Weitere Informationen:
www.svea-kuschel.de
(Der Link wurde am 15.01.2008 getestet.)