Das Feuerwerk gehört ebenso zum Jahreswechsel wie Bleigießen. Damit die farbenfrohen Feuerwerke sich nicht plötzlich zu einer Gefahr für Mensch und Umwelt entwickeln, sollten einige Regeln beachtet werden, betont die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf zum heutigen Verkaufsstart für Silvesterfeuerwerk.
"Silvester soll ohne Schreckensbilanz bleiben. So glanzvoll und faszinierend das Feuerwerk funkelt und kracht – man sollte die explosive Wirkung der Knallkörper nicht unterschätzen. Es sollten nur Feuerwerkskörper gekauft und verwendet werden, die unbeschädigt und geprüft sind", so Scharf.
Zugelassene Feuerwerkskörper sind an dem aufgedruckten CE-Zeichen beziehungsweise dem Zulassungszeichen "BAM" zu erkennen. Billigfeuerwerke, die meist illegal aus dem Ausland eingeführt werden, etwa aus Polen oder Tschechien, bergen hingegen unkalkulierbare Risiken. Sie können eine bis zu 50 Mal größere Sprengwirkung als zugelassene Waren haben.
Schon ein paar einfache Verhaltensregeln können zu einem unbeschwerten und gelungenen Silvesterabend beitragen. Die wichtigsten Regeln sind:
* Nie versuchen, ein Feuerwerk selbst zu basteln.
* Feuerwerkskörper nach dem Anzünden nicht in der Hand abbrennen lassen, sondern sofort wegwerfen.
*Feuerwerkskörper nicht auf andere Personen oder in eine Menschenmenge werfen
* Blindgänger nie ein zweites Mal zünden.
* Raketen senkrecht abschießen und auf genügend Abstand zum Feuerwerk achten.
Daneben sollten abgebrannte Feuerwerksreste verlässlich entsorgt werden. Das verhindert, dass sich Kinder beim Spielen mit herumliegenden Feuerwerksresten verletzen und schont gleichzeitig die Umwelt.
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur von Personen über 18 Jahren an Silvester und am Neujahrstag abgebrannt werden. In lärmempfindlichen Zonen oder in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern oder Altersheimen sind Feuerwerke tabu. Nicht vergessen werden darf, dass auch Tiere in der Silvesternacht unter diesem für sie ungewohnten Lärm leiden.
Sollte trotz aller Vorsicht dennoch ein Unfall passieren – die Barmer GEK gibt dazu folgende Tipps zur Ersten Hilfe bei Böller-Verletzungen
Bildunterschrift (r.): Dr. Utta Petzold, Medizinerin bei der BARMER GEK
Jedes Jahr erleiden tausende Menschen in Deutschland Verbrennungen, Knalltraumata oder Augenverletzungen an Silvester. „Wenn an Silvester ein Feuerwerks-Unfall passiert, sollte man Erste-Hilfe-Maßnahmen schnell einleiten, um Schlimmeres oder gar bleibende Schäden zu verhindern“, sagt Dr. Utta Petzold, Medizinerin bei der BARMER GEK.
Bei Verbrennungen kühles, aber kein eiskaltes Wasser
„Verbrennungen sollte man nicht mit Puder oder Cremes behandeln, weil sie die Wunde verkleben, wenn Brandblasen aufgehen. Mit Eis oder äußerst kaltem Wasser sollte man keine Verbrennung kühlen, weil beides nachfolgend die Durchblutung anregt und so den Schmerz wieder steigert“, warnt Petzold und empfiehlt, einige Minuten kühles Leitungswasser einzusetzen, bis der Schmerz abklingt. „Offene Brandblasen sollte man mit einem sterilen Wundverband abdecken und ärztlich versorgen lassen“, so die Medizinerin.
Bei Schmauchspuren unverzüglich den Arzt konsultieren
Schmauchspuren, die in die Haut eindringen, sollten die Betroffenen sofort von einem Mediziner entfernen lassen“, sagt Petzold. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die körpereigenen Abwehrzellen die Rußpartikel aufnehmen und in tieferen Hautschichten ablagern. Die Folge ist eine „Schmutztätowierung“, die nur schwer beseitigt werden kann.
Knalltrauma möglichst früh behandeln lassen
Wenn Böller weniger als zwei Meter neben einem Menschen explodieren, entwickeln sie Schallimpulse von bis zu 160 Dezibel. Ein Knalltrauma kann bereits bei 140 Dezibel entstehen. Die Betroffenen hören dann schlecht, ihre Ohren fühlen sich verstopft an, sie haben Schwindelgefühle oder ein Pfeifen im Ohr. „Je früher man ein Knalltrauma ärztlich behandeln lässt, umso besser sind die Heilungschancen“, sagt Petzold. Gegebenenfalls könne das Trommelfell gerissen sein. Schnelle ärztliche Hilfe ist auch dringend angeraten, wenn man etwas ins Auge bekommt. „Insbesondere Hornhautverletzungen durch Fremdkörper oder Rußeinsprengungen müssen augenärztlich versorgt werden“, sagt Petzold.
Weitere Informationen:
www.vis.bayern.de
www.barmer-gek.de
Titelbild: Zugelassene Feuerwerkskörper sind an dem aufgedruckten CE-Zeichen beziehungsweise dem Zulassungszeichen "BAM" zu erkennen. Foto: bk