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Auch die Farbkennzeichnungen spielen eine wichtige Rolle; Patienten sollten sich darüber informieren. Darauf weist das Deutsche Grüne Kreuz e.V. hin.
Das rote "Kassenrezept" ist das gebräuchlichste. Es heißt so, weil die verordneten Medikamente von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, abzüglich der Summe für die Selbstbeteiligung des Patienten, die unterschiedlich sein kann. Dieses Rezept gilt vier Wochen ab dem Ausstellungsdatum.
Das blaue "Privatrezept" bekommen zunächst Privatversicherte. Sie können es bis zu drei Monate nach Ausstellung einlösen. Ein blaues Rezept erhalten auch gesetzlich Versicherte, wenn das verschriebene Präparat nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört und sie es daher im vollen Umfang selbst bezahlen müssen.
Betäubungsmittel oder starke Schmerzmittel werden auf einem gelben Rezept verordnet, dessen Verordnung strengen Auflagen und Reglementierungen unterliegt. Es muss sieben Tage nach Ausstellung eingelöst werden, sonst verfällt es.
Das "grüne Rezept" ist eine Besonderheit. Dabei handelt es sich lediglich um eine Empfehlung des Arztes für rezeptfreie Medikamente. Sie müssen grundsätzlich aus eigener Tasche bezahlt werden. Das grüne Rezept ist unbegrenzt gültig und kann beliebig viele Medikamente enthalten, während sonst pro Rezept maximal drei Arzneimittel verordnet werden dürfen. Es dient in erster Linie als Merkhilfe für den Patienten.
Auf einem Kassenrezept dürfen folgende Angaben nicht fehlen: Krankenkasse, Name, Anschrift und Geburtsdatum der Person, für das es ausgestellt wurde; bei BKK auch der Arbeitgeber, Nummer der Kasse, des Versicherten und des Vertragsarztes; Kennzahl für den Status des Versicherten (z.B. Angestellter), Gültigkeitsdauer und Ausstellungsdatum, Name, Fachgebiet und Adresse des Vertragsarztes, Unterschrift, der eventuelle Hinweis auf Befreiung von Rezeptgebühren, Wirkstoff, Dosierung und Darreichungsform bzw. Name des Medikaments, wenn der Arzt das Kästchen "Aut idem" angekreuzt hat.
brä