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VSB:Verbindliche Höchstmengen für Energydrinks

20.07.2012

Für die Belebung sind die angeblich leistungssteigernden Inhaltsstoffe Koffein, Taurin, Inosit und Glucuronolacton verantwortlich. Eine neue Rechtsverordnung setzt nun Höchstmengen für diese Inhaltsstoffe fest.

„Wenn Hersteller von Energydrinks diese Höchstmengen einhalten, müssen sie nicht mehr wie bisher eine Genehmigung beantragen“, so Gisela Horlemann, Ökotrophologin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB). Damit ist dem Markt für Energydrinks Tür und Tor geöffnet und es kommen noch mehr dieser überflüssigen Getränke in den Handel.

Laut Bundesinstitut für Risikobewertung ist es nicht ausgeschlossen, dass von Energydrinks Gefahren für die Gesundheit ausgehen, besonders wenn sie mit Alkohol kombiniert werden oder bei intensivem Sport als Durstlöscher dienen. Das gilt erst recht für Energy Shots. Diese weisen die Inhaltsstoffe von Energydrinks in hochkonzentrierter Form auf. Sie enthalten wesentlich weniger Wasser und werden in kleineren Verpackungen von 25 ml bis 75 ml angeboten.

„Obwohl Risiken für die Gesundheit bestehen, gelten die neu eingeführten Höchstmengen nicht für Energy Shots“, informiert Gisela Horlemann. Weil sie meist als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden, benötigen Energy Shots nicht einmal eine Zulassung, solange sie mit einer Verzehrsempfehlung von beispielsweise einer Portion pro Tag gekennzeichnet sind. Wer sich nicht an die Empfehlung hält, gefährdet womöglich seine Gesundheit.

Weitere Informationen:
www.verbraucherservice-bayern.de

(Der Link wurde am 20.07.2012 getestet.)