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MGW: Bei Wechsel: Rechtsanspruch auf Mütter- und Mutter-Kind-Kur achten

11.02.2011

Das Müttergenesungswerk (MGW) weist darauf hin, dass in der privaten Krankenversicherung Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen wie Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahmen nicht automatisch versichert sind, sie müssen extra in den abzuschließenden Versicherungsvertrag aufgenommen werden.

„Vor dem Wechsel in eine private Krankenversicherung sollten besonders Familien ihre Bedürfnislage prüfen und genau mit den Leistungen der privaten Krankenversicherungen vergleichen. Ansonsten kann es passieren, dass privat versicherte Mütter auf den Kosten für die Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme sitzen bleiben“, erklärt Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes in Berlin, „oder Mütter können diese medizinischen Maßnahmen nicht in Anspruch nehmen, weil sie die Kosten selbst nicht tragen können.“

Die Rahmenbedingungen für gesetzlich versicherte Mütter sind heute so gut wie nie. Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen sind bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. In Anerkennung des familiären 24-Stunden-Einsatzes müssen ambulante Maßnahmen vorher nicht ausgeschöpft sein. Gesetzlich Versicherte haben ein Wunsch- und Wahlrecht für die Wahl der richtigen Klinik. In der privaten Krankenversicherung müssen diese Maßnahmen ggf. extra versichert werden.

Weitere Informationen:
www.muettergenesungswerk.de

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