Neben der geplanten neuen Stichprobenprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), die vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen erarbeitet und am 2. Juli 2008 in Kraft getreten ist, sollte Müttern auch den Zugang zu diesen spezifischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen erleichtert werden.
"Wir gehen davon aus, dass mit der neuen Stichprobenrichtlinie das Antragsverfahren beschleunigt wird. Frauen, die eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kur bei ihrer Krankenkasse beantragen, werden ansonsten keine Veränderung im Antragsverfahren erleben", so Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes. "Wichtig ist allerdings, dass Ärzte und Ärztinnen das Attest präzise, konkret und detailliert ausfüllen – was Indikationen, Vorsorge- bzw. Rehabilitationsziele betrifft – und deutlich machen, dass die Mutter zur Genesung aus ihrem häuslichen Umfeld heraus in eine stationäre Maßnahme aufgenommen werden muss".
Das Müttergenesungswerk empfiehlt Frauen, die eine Maßnahme beantragen wollen, die MGW-Beratungsstellen bei den örtlichen Wohlfahrtsverbänden. Hier gibt es alle Informationen rund um die Kurmaßnahme und konkrete Unterstützung bei Antrag und Auswahl einer geeigneten Kureinrichtung.
Weitere Informationen:
www.muettergenesungswerk.de
Kurtelefon: (030) 330029-29
(Der Link wurde am 06.08.2008 getestet.)