Berlin. - Am Dezember trat die neue Verordnung zur Festlegung von Minimierungsmaßnahmen und Richtwerten für die Senkung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln in Kraft. Sie gilt ab 11. April 2018 in allen Mitgliedstaaten gilt.
Um zur Aufklärung über die Entstehung und Vermeidung von Acrylamid beizutragen, hat der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) sein Internet-Informationsangebot mit einem umfangreichen Fragen- und Antworten-Katalog und einer anschaulichen Informationsgrafik ausgebaut. Im Mittelpunkt stehen die erfolgreichen Minimierungsmaßnahmen der Lebensmittelwirtschaft, die diese bereits seit 15 Jahren freiwillig betreibt, sowie praktische Tipps für Verbraucher.
"Die Lebensmittelwirtschaft arbeitet seit Bekanntwerden der ersten Acrylamid-Befunde in Lebensmitteln im Jahr 2002 kontinuierlich an der Reduktion der Gehalte in ihren Produkten, z. B. durch Optimierung von Herstellungsprozessen und Rezepturen. Doch nicht nur die Hersteller, auch Verbraucher selbst können und sollten dazu beitragen, die Belastung mit Acrylamid möglichst gering zu halten. So lautet die einfachste Regel: Vergolden, nicht verkohlen", erklärt Katja Ahrens, Lebensmittelchemikerin beim BLL.
Die häusliche Zubereitung von Lebensmitteln kann einen erheblichen Einfluss auf die Acrylamid-Aufnahme haben. Je nach Verzehrsmenge kann z. B. der Verzehr von zu dunkel gerösteten Lebensmitteln die durchschnittliche ernährungsbedingte Acrylamid-Aufnahme bis zu 80 Prozent erhöhen. "Wenn Lebensmittel, die bestimmte Zucker wie Glucose und Fructose sowie die Aminosäure Asparagin enthalten, auf über 120 Grad erhitzt werden, wie z. B. beim Rösten, Braten, Backen oder Frittieren, entsteht Acrylamid. Deshalb sollte immer darauf geachtet werden, die Lebensmittel bei der Zubereitung nicht zu stark zu erhitzen oder zu dunkel werden zu lassen", erläutert Ahrens. Generell gilt natürlich, dass Verbraucher immer auf die Zubereitungshinweise achten sollten, die auf den Verpackungen angegeben sind und sich ausgewogen ernähren sollten.
(Quelle: BLL)
Weitere Informationen:
www.bll.de/infografik-faktenblatt-acrylamid
Titelbild: Diese Tipps sowie eine Übersicht über die wichtigsten Fakten zur Entstehung von Acrylamid sowie die Minimierungsmaßnahmen der Lebensmittelwirtschaft hat der BLL in einer anschaulichen Informationsgrafik dargestellt.
Nachgefragt: Wie es mit dem Acrylamidgehalt der Kaffees bestellt sei, wollten wir wissen. Aus dem Hause des Hamburger Kaffeerösters Tchibo erhielten wir folgende Antwort: "Tchibo hält alle Vorgaben zu den Richtwerten (neu: Benchmarks) von Acrylamid ein und verbessert ständig den Röstprozess, um den Acrylamidgehalt geringstmöglich zu halten. Die VERORDNUNG (EU) 2017/2158 DER KOMMISSION vom 20. November 2017 zur Festlegung von Minimierungsmaßnahmen und Richtwerten für die Senkung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln ... tritt am 11. April 2018 in Kraft."