Sie begegnen uns täglich im Supermarkt. Wie glaubwürdig sind ihre Gesundheitsversprechen?
Was künftig auf Lebensmittelpackungen stehen darf, regelt die Verordnung zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben (*) , die am 1. Juli 2007 in der europäischen Gemeinschaft in Kraft tritt.
Damit wird es erstmals eine einheitliche Kennzeichnung von Lebensmitteln geben. Sie regelt auch, was unter "fettarm", "ballaststoffreich", "reich an Calcium" oder "light" zu verstehen ist. Primäres Ziel dieser Verordnung ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen in allen Mitgliedstaaten herzustellen (Harmonisierung) und ein hohes Maß an Verbraucherschutz vor Irreführung und Täuschung zu gewährleisten.
Nicht selten wird mit kaum haltbaren Aussagen wie "Rotwein ist gesund" oder banalen Versprechungen wie "steigert das Wohlbefinden" geworben. Ebenso soll die Formulierung von Nährwertprofilen verhindern, dass Lebensmittel wie Süßwaren, salziges Gebäck und Snacks mit positiven nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden und damit die Ernährungsgewohnheiten, insbesondere von Kindern, ungünstig beeinflussen.
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) e. V. Begrüßt grundsätzlich die neue Health Claims-Verordnung. Sie kann dem Verbraucher eine Hilfestellung bei der Lebensmittelauswahl sein. Dennoch wird das Inkrafttreten der Verordnung mit einer umfangreichen Kennzeichnung allein keine Verbesserung des Ernährungsverhaltens bzw. des Lebensstils bewirken können. Eine flächendeckende Verbraucheraufklärung und -bildung ist weiterhin erforderlich, so die DGE.
(*) Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesund-heitsbezogene Angaben über Lebensmittel
Weitere Informationen:
www.dge.de/...
(Der Link wurde am 20.07.2007 getestet.)