Augsburg. - In großen Städten bewegen sich die umweltfreundlichen und trendigen Elektrotretroller schon im Straßenverkehr – mit maximal 20 km/h auf Radwegen oder Straßen. Ein Führerschein ist nicht notwendig, das Mindestalter der Fahrer beträgt 14 Jahre. Einfach lossausen empfiehlt sich nicht – für E-Scooter gilt nämlich Versicherungspflicht. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) in Augsburg gibt dazu Tipps.
Wer einen E-Scooter sein Eigen nennt, ist verpflichtet, eine KFZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Versicherungsschutz läuft wie beim Mofa für jeweils 12 Monate. Statt eines fest stehenden Kennzeichens gibt es eine selbstklebende Plakette mit einem fälschungssicheren Hologramm, die der Halter an der Rückseite des Rollers unterhalb der Schlussleuchte anbringt.
Üblicherweise schließt der Besitzer eine Haftpflichtpolice über 100 Millionen Euro für Sachschäden und 15 Millionen Euro für Personenschäden ab. Die Preise für den Versicherungsschutz schwanken stark und sind vom Alter des Nutzers abhängig. Fahrer, die über 23 Jahre alt sind, zahlen rund 20 Euro Jahresbeitrag, junge Rollerfahrer ab 14 Jahren rechnen mit bis zu 140 Euro. Wer ohne Versicherungsplakette in der Öffentlichkeit fährt, zahlt 40 Euro.
„Wer einen E-Scooter von einem Sharing-Anbieter ausleiht, sollte unbedingt darauf achten, dass Versicherungsschutz besteht“, empfiehlt Gabriele Gers, Juristin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) in Augsburg: „Im schlimmsten Fall muss der Fahrer nach einem Unfall den Schaden sonst aus der eigenen Tasche bezahlen. Die private Haftpflichtversicherung greift nicht, da E-Scooter, anders als E-Bikes, als Kraftfahrzeug gelten.“
(Quelle: VSB)
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