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Irreführende Reduzierung der Gebühren beim Riester-Banksparplan VR-RentePlus

08.09.2019

München. - Bereits im vergangenen Jahr berichtete der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) über die Einführung einer Verwaltungsgebühr beim Riester-Banksparplan VR-RentePlus der Volksbank Gronau-Ahaus und empfahl Verbrauchern, der Einführung dieser Gebühr zu widersprechen (Meldung vom 17.10.2018). Verbraucher, die unserer Empfehlung gefolgt sind, mussten diese Gebühr nicht bezahlen, der Vertrag lief unverändert fort, berichtet der VSB.

Aktuell hat die Gebühren-Reduzierung eine Fortsetzung erfahren. Dazu der VSB: Dieses Jahr erhalten die Riester-Sparer ein Schreiben, wonach sich die Bank „freut“ mitzuteilen, dass sich die Verwaltungsgebühr ab dem 01.01.2020 von 10,00 EUR auf 9,00 EUR pro Jahr reduziert. Für Verbraucher, die letztes Jahr nicht von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht haben, reduziert sich die Gebühr tatsächlich um 1,00 EUR. Allerdings haben auch Verbraucher, die letztes Jahr bereits widersprochen haben – aktuell also eine Gebühr von 0,00 EUR zahlen – diese Mitteilung erhalten.

„Aus unserer Sicht ist das Vorgehen der Bank nicht nachvollziehbar“, sagt Jochen Weisser, Jurist beim VSB: „Kunden, die aktuell keine Gebühr zahlen, erhalten ein Schreiben, dass sich die Gebühr von EUR 10,00 auf EUR 9,00 reduziert.“ Es ist zu vermuten, dass die Volksbank auf diese Art versucht, eine „verschleierte“ Gebührenerhöhung für diejenigen Kunden durchzusetzen, die letztes Jahr dagegen widersprochen haben.

Aus Sicht des VSB ist es mehr als fraglich, ob das Vorgehen der Bank gegenüber diesen Kunden rechtens ist. „Verbraucher, die die Verwaltungsgebühr nicht vereinbaren möchten, sollten der Einführung der neuen Gebühr von EUR 9,00 widersprechen, idealerweise mittels eingeschriebenen Briefs – selbstverständlich nur dann, wenn sie die Gebühr nicht bereits zahlen“, erklärt der Verbraucherberater aus Ingolstadt.

Nach Auffassung des VSB kann die Bank den Vertrag bei einem Widerspruch nicht einfach kündigen. In den Vertragsunterlagen, die dem VSB vorliegen, hat die Bank auf die ordentliche Kündigung bei diesem Riester-Banksparplan ausdrücklich verzichtet.

Bei Fragen können sich betroffene Kunden an den VSB wenden.
(Quelle: VSB)

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