Augsburg. - Das LG Frankfurt hat dem Antrag des VSB mit einstweiliger Verfügung vom 17.12.2018 stattgegeben und es Euro Collect unter anderem untersagt, ein Vertragsformular zu verwenden, in welchem nur versteckt auf die Kosten hingewiesen wird. Gegen die Entscheidung kann Euro Collect noch Rechtsmittel einlegen.
Zwischenzeitlich wurde die Website www.dieselheld.de von einer Anwaltskanzlei übernommen. Nichtsdestotrotz haben Verbraucher in den letzten Wochen Mahnbescheide wegen nicht gezahlter Rechnungen von Dieselheld erhalten.
Verbraucher – so eine jüngste Mitteilung des VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB) - die sich von Dieselheld / Euro Collect getäuscht fühlen, können in den meisten Fällen auch noch heute von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, sollten in diesem Falle aber auch fristgerecht gegen einen ggf. vorliegenden Mahnbescheid Widerspruch einlegen.
Betroffene Bürger können sich gerne bei Bedarf an eine der VSB-Beratungsstellen https://www.verbraucherservice-bayern.de/beratung/beratungsstellen wenden oder an die zentrale Adresse info@verbraucherservice-bayern.de schreiben.(Quelle: VSB)
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