Und wieder ist eine urbayerische Spezialität europaweit geschützt: Wie Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in München mitteilte, hat die EU-Kommission den bayerischen Obazdn in das europäische Herkunftsregister aufgenommen. Das nicht nur im Freistaat beliebte Biergarten- und Brotzeitschmankerl ist damit die 29. bayerische Spezialität, die als geografische Angabe europaweit geschützt ist.
Die Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft hatte den Schutz beantragt und sich seit Jahren für die Eintragung stark gemacht. „Diese einzigartige Käsespezialität ist wichtiger Bestandteil unserer Biergartenkultur und damit unserer bayerischen Lebensart“, sagte Brunner.
Welche Zutaten muss ein echter Obazda aufweisen? Künftig muss beispielsweise mindestens 40 Prozent Weichkäse in einem Obazdn sein, wenn er diesen Namen trägt. Der Obazde wird in den bayerischen Regionen durchaus unterschiedlich zusammengesetzt und verfeinert, mal mit Bier, Rahm, Zwiebeln oder Kümmel. Grundbestandteile sind allerdings immer Weichkäse – Camembert, Brie, Romadur oder Limburger – sowie Butter und Paprika. Geschützt sind übrigens auch die unterschiedlichen Schreibweisen: Ob Obatzter, Obatzda oder auch Obazder.
Neben dem erwähnten bayerischen Bier weisen beispielsweise auch die Nürnberger Rostbratwürste und Fränkischer Spargel den geschützten regionaltypischen Status auf.
Weitere Informationen:
www.spezialitaetenland-bayern.de
Titelbild: Bayerischer Obazda, ab jetzt im europäischen Herkunftsregister. Foto: StMELF