
Dies gilt für die Azofarbstoffe E 102, E 110, E 122, E 124, E 129 und Chinolingelb E 104. Allerdings haben die Hersteller bereits reagiert: Um den Warnhinweis zu vermeiden, wurden von namhaften Firmen die Rezepturen von Fruchtgummi & Co zugunsten unbedenklicherer Farbstoffe oder färbender Pflanzenauszüge verändert. Steht auf der Verpackung "ohne künstliche Farbstoffe" oder "mit natürlichen Farbstoffen", sind keine Azofarbstoffe enthalten. In Biosüßigkeiten und Bio-Lebensmitteln sind künstliche Farbstoffe grundsätzlich nicht erlaubt.
Gisela Horlemann, Ökotrophologin beim VerbraucherService Bayern im KDFB, rät kritischen Verbrauchern, die Zutatenlisten auf Verpackungen genau zu studieren, und Produkte mit einem Warnhinweis liegen zu lassen. Ungefärbte Lebensmittel oder mit natürlichen Frucht- und Pflanzenauszügen gefärbte sind immer die bessere Alternative.
Verwendet werden dürfen Azofarbstoffe und Chinolingelb jedoch weiterhin für Süßwaren, Getränke, Speiseeis u.a. "Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bestimmte Azofarbstoffe ein Aufmerksamkeitsdefizit bei Kindern hervorrufen können", so Gisela Horlemann. Bei entsprechend veranlagten Menschen mit Asthma oder Neurodermitis gelten Azofarbstoffe ebenfalls als kritisch. Deshalb ist vom Verzehr größerer Mengen künstlich gefärbter Lebensmittel abzuraten.
Weitere Informationen:
www.verbraucherservice-bayern.de
(Der Link wurde am 11.07.2010 getestet.)