
Ab 1. Juli 2010 werden Bio-Produkte in der Europäischen Union mit dem "Euro-Blatt" gekennzeichnet. Alle in der EU hergestellten ökologischen Lebensmittel müssen dann das EU-Gemeinschaftslogo tragen. Importware kann freiwillig mit dem "Euro-Blatt" gekennzeichnet werden. "Dieses Siegel garantiert, dass die EU-Mindeststandards, die für Bio Lebensmittel gelten, eingehalten werden" informiert Gisela Horlemann, Ökotrophologin beim VSB. Erzeugnisse, die vor dem 1. Januar 2009 in der EU produziert, verpackt und gekennzeichnet wurden, dürfen unbefristet ohne Gemeinschaftslogo verkauft werden. Auch Vorräte von Verpackungsmaterialien können bis zum 1. Januar 2012 verwendet werden.
Das deutsche Bio-Siegel darf, genauso wie die Zeichen der privaten Verbände wie z.B. Bioland oder Demeter, in Zukunft zusätzlich zum EU-Gemeinschaftslogo verwendet werden. "Werden alle Siegel gleichzeitig verwendet, ist eine Verwirrung der Verbraucher vorprogrammiert", befürchtet Gisela Horlemann, Ernährungsexpertin beim VerbraucherService Bayern im KDFB. Denn schon jetzt ist vielen Konsumenten nicht klar, welches Logo welche Standards garantiert. Das gilt vor allem für Erzeugnisse, die aus Drittländern in die EU eingeführt werden.
Weitere Informationen:
www.verbraucherservice-bayern.de
(Der Link wurde am 29.06.2010 getestet.)