
Der Käufer hat dann keine Orientierungsmöglichkeit mehr. "Deshalb muss über die Qualität und Verarbeitungsmöglichkeiten von Kartoffeln weiterhin verbindlich informiert werden”, fordert Ute Mowitz-Rudolph, Geschäftsführerin beim VerbraucherService Bayern im KDFB. Es ist nicht im Sinne des Verbrauchers die Handelsklassenverordnung ersatzlos abzuschaffen. Schließlich regelt diese bislang, welche Güteeigenschaften Speisekartoffeln haben müssen und wie diese für den Verbraucher nachvollziehbar zu kennzeichnen sind. Deshalb müsse die Handelsklassenverordnung nicht abgeschafft, sondern im Sinne des Verbraucherschutzes verbessert werden.
Fehlt eine übergeordnete Verordnung, müssten die Lebensmittelbehörden nicht mehr prüfen, ob bestimmte Qualitätsstandards erfüllt sind. Es läge dann in der Verantwortung jedes Verbrauchers, auf Mängel zu achten. Doch die wenigsten wissen, worauf sie schauen müssen. So weisen beispielsweise Grünstellen auf giftige Bestandteile in der Kartoffel hin, die insbesondere für Kleinkinder gefährlich sein können. Auch entfielen einheitliche Bezeichnungen wie fest- oder mehligkochend oder die Angabe der Sorte bzw. des Inverkehrbringers. Die Folge: Verbraucher könnten bei jeder Handelskette ein anderes System vorfinden. Zum Thema Kartoffeln informieren die Expertinnen der Münchner Beratungsstelle des VerbraucherService Bayern im KDFB unter der Tel. (089) 596278.
Weitere Informationen:
www.verbraucherservice-bayern.de
(Der Link wurde am 30.05.2009 getestet.)