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aid: Neues aus der Noni-Küche

25.04.2009

Sie bewertet darin die Produkte als sicher für den menschlichen Verzehr. Noni-Saft aus den Früchten des Indischen Maulbeerbaums (Morinda citrifolia) ist bereits seit 2003 als neuartiges Lebensmittel nach der Novel Food-Verordnung zugelassen. Liebhaber des exotischen Getränkes preisen ihn als wahres Wundermittel der Natur. Das Loblied reicht von Heilwirkungen gegen Arthritis, Rheuma und sogar Krebs bis hin zu Anti-Aging-Effekten, Leistungssteigerung oder einer allgemeinen Förderung der Gesundheit.

Dass die versprochenen Wirkungen wissenschaftlich nicht nachgewiesen und zum Teil wegen ihres Krankheitsbezugs verboten sind, scheint viele nicht zu interessieren. Besonders im Internet, wo die Möglichkeiten der Lebensmittelüberwachung an ihre Grenzen stoßen, wird der Saft aggressiv beworben. Auch zwischenzeitlich geäußerte Vermutungen einer leberschädigenden Wirkung taten seinem Siegeszug durch die europäischen Münder und Mägen keinen Abbruch. 2006 traten mehrere Fälle von akuten Leberentzündungen bei Noni-Konsumenten in Deutschland und Österreich auf.

Die EFSA prüfte daraufhin die Datenlage, gab jedoch Entwarnung: ein wissenschaftlich überzeugender Zusammenhang zwischen den Leberentzündungen und Noni-Saft ließ sich nicht bestätigen. In ihrer aktuellen Stellungnahme zu Noni-Fruchtpüree und Konzentrat widmete sich die Behörde nun erneut der Frage einer lebertoxischen Wirkung von Noniprodukten. Denn dem zuständigen Bewertungsgremium lagen fünf neue Fälle vor, bei denen es für möglich gehalten wurde, dass der Verzehr von Noni-Saft Leberschädigungen ausgelöst hatte. Wieder blieb jedoch unklar, ob die Entzündungsreaktion tatsächlich den Noni-Erzeugnissen zuzuschreiben sei. Die EFSA zog daher den Schluss, dass es offenbar Konsumenten gibt, deren Leber sensibel auf Noni-Erzeugnisse reagiert.
Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung folgte im Jahr 2006 der Einschätzung der EFSA, dass eine generelle Schädigung der Leber durch Noni-Saft unwahrscheinlich sei. Es nutzte aber die Gelegenheit, erneut auf die oft übertrieben und unzulässige Bewerbung von Noni-Säften hinzuweisen. Das Institut warnte zudem vor anderen Noni-Produkten wie Nahrungsergänzungsmitteln oder Noni-Konfekt. Solche Erzeugnisse sind bislang nicht geprüft und zugelassen, werden aber trotzdem über das Internet vertrieben. Seit Dezember 2008 dürfen nunmehr Noni-Blätter für die Zubereitung von trinkbaren Aufgüssen auf den Markt. Und im Falle einer positiven Entscheidung der Europäischen Kommission werden bald auch Fruchtpüree und Konzentrate das Noni-Sortiment am Markt ergänzen.
Quelle: aid, Dr. Christina Rempe